
Ihre Veranstaltungs-Ausfallversicherung
- Sofort versichert
- Passgenau
- Online buchbar
Die Planungen sind abgeschlossen, das Warten hat ein Ende, die Veranstaltung kann beginnen. Jetzt heißt es: Vorhang auf! Doch dann… Es passiert das Unvorhersehbare. Ein Unwetter zieht auf, dem Star des Abends versagt die Stimme, die Polizei evakuiert den Ort des Geschehens wegen einer Bombenwarnung.
Schlimm genug, doch kein Grund zur Verzweiflung. Die Veranstaltungsausfall-Versicherung COSTsecure ersetzt die entstandenen Kosten, die durch unvorhersehbare Ereignisse zum Ausfall, Abbruch oder zur Verlegung der Veranstaltung entstehen. Den Umfang für die Ausfallversicherung können Sie für Ihr Festival oder Event hier berechnen und auf Ihren Bedarf abstimmen. Grundlage hierfür ist Ihre Einnahmen- und Ausgabenplanung.
Wichtiger Hinweis:
Über die EVENTsecure Veranstaltungsversicherung besteht derzeit kein Versicherungsschutz für übertragbare Krankheiten, Seuchen, Pandemien und Epidemien insbesondere für die Coronavirus-Krankheit (COVID-19) und/oder einer Mutation oder Variation davon. Auch behördliche Absagen in diesem Zusammenhang sind nicht versichert.
Schäden verursacht direkt und/oder indirekt durch Waldbrand und Waldbrandgefahr sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Das Jubiläumsfest zum 750. Jahrestag des Ortes wurde monatelang geplant. Alle Vorbereitungen erfolgreich umgesetzt, startete auch alles nach Plan. Doch dann zogen Unwetterwolken auf, die nichts Gutes erahnen ließen. Am späten Nachmittag kam es, wie es kommen musste: Zusammen mit der Feuerwehr wird entschieden, die Veranstaltung abzubrechen, bevor das Unwetter die Besucher gefährden kann.
Die Tournee einer bekannten Rockband macht planmäßig Halt im Ort. Doch am Abend vor dem Auftritt gibt es einen Kurzschluss in der Veranstaltungslocation, die einen Brand auslöst. Die Feuerwehr kann diesen zwar schnell eindämmen, aber die Halle ist für längere Zeit nicht nutzbar. Das Konzert muss daher verlegt werden.
Für den runden Geburtstag des Firmeninhabers organisiert die Marketingabteilung eine große Feier im örtlichen Hotel. Dieses ist komplett gebucht und auch ein Rahmenprogramm ist arrangiert. Leider kommt es nicht zum großen Fest, da der Inhaber wenige Tage vor der Feier einen Skiunfall erleidet und längere Zeit im Krankenhaus bleiben muss.
Kosten: 15.000 €
Kosten: 40.000 €
Kosten: 75.000 €
Einnahmen: 72.000 €
Zur Ermittlung einer bedarfsgerechten Versicherungssumme ist eine Einnahmen- und Ausgabenplanung (Budget-Liste) notwendig. Während der Vertragslaufzeit kann die Versicherungssumme bis maximal 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bitte melden Sie uns daher immer die mögliche Änderung der Versicherungssumme.
Der Schutz durch eine Veranstaltungsausfall-Versicherung beginnt sofort mit dem Vertragsabschluss, obwohl das Veranstaltungsdatum in der Zukunft liegt. Die Vorbereitungsphase beginnt weit im Voraus und erste Kosten fallen an. Dadurch sind auch Ausfälle oder Änderungen in der Durchführung vor dem Veranstaltungstag abgesichert.
Wir empfehlen so früh wie möglich diese Versicherung abzuschließen, da ab Vertragsabschluss bereits der Schutz aktiv wird.
Bei Form A: Die Versicherung muss mindestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.
Bei Form C: Sofern Witterungseinflüsse versichert werden sollen, beträgt die Beantragungsfrist mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Versicherungsschutz besteht nur, wenn die versicherte(n) Person(en) derzeit gesund und ohne Gebrechen sind. Vorerkrankungen, sowie bestehende Erkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es dürfen keine Anzeichen vorliegen oder Umstände und Faktoren bekannt seien, die Anlass zum Zweifel an der Durchführbarkeit der versicherten Veranstaltung geben könnten.
Versicherbar sind nur Personen bis zum 70. Lebensjahr.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz der Wetterversicherung ist, dass die Bühne überdacht und an drei Seiten geschlossen sein muss.
Der Versicherungsnehmer ist beweispflichtig und muss durch offizielle Daten der Wetterstation (DWD), die dem Veranstaltungsort am nächsten liegt oder durch eine mobile Messstation vor Ort den genauen Ausfallgrund nachweisen.
Die Absage oder der Abbruch der Veranstaltung muss durch eine für die öffentliche Sicherheit verantwortliche Behörde oder gleichgestellte Person (z.B. Polizei, Feuerwehr) veranlasst werden.
Bei Schadenersatzansprüchen informieren Sie uns umgehend.
Ausfallschäden werden in der Regel von Sachverständigen begleitet. Nach Beauftragung durch die Versicherung koordinieren diese die Informationsaufbereitung und Abwicklung des Schadens. Für die Bearbeitung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
Bitte beachten Sie auch die im Servicebereich verlinkte Datei „Verhalten im Schadenfall“.