Damit der große Tag garantiert in bester Erinnerung bleibt
Warum ist eine Hochzeitshaftpflichtversicherung wichtig?
Wo gehobelt wird, da fallen Späne – und auch wo gefeiert wird, bleiben manchmal Spuren zurück. Denn selbst bei der besten Planung kann mal was schiefgehen: Das glitzernde Konfetti beschädigt durch Fleckenbildung den Holzboden der Location, der Bräutigam stürzt beim Tanzen und reißt die teure Perlenkette der Tante mit sich, das Brautpaar hat es im Foyer gerne dunkler als der Vermieter und ein Gast fällt deswegen die Treppe hinunter? Manchmal geht es ganz schnell – und das kann schnell teuer werden.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt meist nur private Aktivitäten ab. Eine Hochzeit ist versicherungsrechtlich aber eine öffentliche Veranstaltung. Die gute Nachricht: Eine Hochzeitshaftpflichtversicherung sichert das Brautpaar finanziell ab, falls etwas passieren sollte. Damit der große Tag trotz allem in bester Erinnerung bleibt!
Im Schadenfall an eurer Seite: Versicherungsexperte EVENTsecure
Jetzt Hochzeitshaftpflichtversicherung bei EVENTsecure, exklusiver Partner von L’AMIE, gegen Schäden an Location, Personen und Sachen abschließen!
Der Versicherungsschutz – gute Gründe für den Abschluss
- Trotz bester Planung und Vorbereitung sind manche Risiken nicht auszuschließen
- Eine Hochzeit ist versicherungsrechtlich eine „öffentliche Veranstaltung“ – die private Haftpflichtversicherung greift hier nicht
- Der Abschluss ist schnell, einfach und mit wenigen Klicks möglich
- Finanzielle Absicherung vor unkalkulierbaren Kosten – zu überschaubaren Kosten
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Exklusives Produkt für L´AMIE-Kunden
- Trauung, Hochzeitsfeier inkl. Polterabend in einem Vertrag versichert
- Kurzfristiger Versicherungsschutz möglich
- Direkter Support im Schadensfall
- Sofortige Bestätigung für die Location
Schadenbeispiele
Unzureichende Beleuchtung
Der Hochzeitsfeier ist ein gelungener Abend und bereitet allen Spaß. Leider endet dieser mit einem schweren Sturz eines anwesenden Elternteils und ein Krankenwagen muss gerufen werden. Ursache für den Unfall war, dass der Gast auf einer nicht ausreichend beleuchteten Treppe stolperte. Der Vermieter hatte im Mietvertrag ausdrücklich auf das Einschalten der Treppenbeleuchtung hingewiesen, was aber vom Veranstalter (Brautpaar) zugunsten einer gedämpften, stimmungsvolleren Ambientebeleuchtung nicht befolgt wurde. Ihn trifft daher die Schuld an dem Unfall.
Mietsachschaden in der Location
Nach der Zeremonie des Brautpaares wird dieses überschwänglich mit Konfetti beworfen. Zusammen mit der tollen Beleuchtung im historischen Trausaal sieht das wunderschön aus. Am nächsten Tag stellt sich das Bild anders dar. Wie sich herausstellt, ist das Konfetti nicht für den Innenbereich geeignet gewesen und hat Flecken auf dem Holzfußboden verursacht, die nicht weggewischt werden können. Somit ist der Boden stark beschädigt und muss aufwendig gereinigt und aufgearbeitet werden.
Schaden durch Gäste
Die Party ist im vollen Gange und die Gäste feiern ausgelassen. Ein Gast bringt auf der Toilette einen Toilettendeckel zu Bruch und der Vermieter der Location fordert die Reparaturkosten beim Veranstalter (Brautpaar) ein.
Zum Glück hatte dieser den Zusatzbaustein / Add-On Schäden durch Besucher bei der Onlinebuchung eingeschlossen, weil ansonsten kein Versicherungsschutz bestanden hätte.
Unachtsamkeit beim Aufbau
Für die Aufbauarbeiten wird den Dienstleistern die Toreinfahrt zum Innenhof der angemieteten Location vom Bräutigam geöffnet. Ein Torflügel wird aber nicht richtig in die Halterung eingehakt, weshalb ein Windstoß diesen zuschlägt. Dabei wird ein einfahrender Transporter des Equipment-Verleihers beschädigt.
Euer Versicherungsschutz auf einen Blick
Rundum-Schutz in einem Vertrag
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Alle Handlungen durch Dienstleister inkl. Abgabe von Speisen und Getränken
- Einsatz von Zelten, Bühnen und Tribünen
- Risiken beim Auf- und Abbau
Leistungen der Versicherung
- Versicherungssummen 3 Mio. €, 5 Mio. € oder 10 Mio. €
- Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden
- Bezahlung berechtigter Schadensersatzansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche durch den Versicherer
Add-ons
- Schäden an Veranstaltungsgrundstücken
- Schäden, die Gäste verursachen
- Betrieb einer Hüpfburg
- für Hochzeiten in Österreich, Deutschland und Europa
-
Rundum-Schutz in einem Vertrag
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Alle Handlungen durch Dienstleister inkl. Abgabe von Speisen und Getränken
- Einsatz von Zelten, Bühnen und Tribünen
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Leistungen der Versicherung
- Versicherungssummen 3 Mio. €, 5 Mio. € oder 10 Mio. €
- Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden
- Bezahlung berechtigter Schadensersatzansprüche
- Abwehr unberechtigter Ansprüche durch den Versicherer
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Add-ons
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- für Hochzeiten in Österreich, Deutschland und Europa
- Passgenau für deine Hochzeit
- Rundum versichert
- Schneller Vertragsabschluss
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FAQs
Wer und was ist versichert?
Versichert ist das Brautpaar als Veranstalter/Ausrichter der Hochzeit.
Mitversichert sind alle Helfer für die Veranstaltung und alle hochzeitstypischen Tätigkeiten.
Versichert sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die bei der Durchführung der Hochzeitsfeier entstehen. Darunter fallen auch Schäden an der Location (Mietsachschäden), Schlüssel- und Codekartenverlust sowie die daraus entstehenden Mehrkosten für den Vermieter.
Gut zu wissen: Die Versicherung umfasst neben der Hochzeitsfeier auch den Polterabend und die Trauung in einen Vertrag.
Wer kann eine Hochzeitshaftpflichtversicherung abschließen und wo ist sie gültig?
Die Hochzeitshaftpflichtversicherung kann von Personen mit Wohnsitz in Österreich und Deutschland abgeschlossen werden. Die Nationalität ist dabei nicht relevant. Die Auszahlung im Leistungsfall kann nur auf ein österreichisches oder deutsches Konto erfolgen.
Kann jemand anderes die Versicherung sponsern?
Die Versicherung kann auch gesponsert werden, zum Beispiel durch die Eltern. Dafür kann bei der Bezahlung ein abweichender Zahler vermerkt werden (Lastschrift, Sofort Überweisung oder Kreditkarte).
Wichtig: Der Vertrag lautet aber auf das Brautpaar.
Ab wann startet und endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht nach Eingang des Versicherungsscheins sowie der Versicherungsbestätigung beim Brautpaar und sobald der Beitrag bezahlt ist.
Versicherungsbeginn ist das im Online-Rechner eingegebene Datum. Zusätzlich sind bis zu sieben Tage Aufbauzeit vor dem Datum automatisch mitversichert.
Der Versicherungsschutz endet mit planmäßiger Beendigung der Hochzeitsfeier.
Bis wann muss ich den Vertrag spätestens abschließen?
Unser Tipp: Versicherung rechtzeitig buchen, und sich dann voll auf die Hochzeit konzentrieren!
Spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn kann die Versicherung noch abgeschlossen werden.
Wie muss ich mich im Schadenfall verhalten?
Das Wichtigste: Ruhe bewahren. Konkrete Handlungsempfehlungen haben wir hier zusammengestellt: Verhalten im Schadenfall (PDF).
Wichtig: Bei Personenschäden immer sofort die Polizei informieren.
Bitte folgendes Schadenformular ausgefüllt an EVENTsecure schicken: Schadenmeldung (PDF).
Außerdem sind folgende Unterlagen wichtig: Fotos der Ursache und des Schadenumfangs, Kontaktdaten des Geschädigten, Anspruchschreiben des Geschädigten (sofern bereits vorliegend), Mietvertrag bei Schäden an gemieteter Location.
Wir kümmern uns auch um rechtliche Themen.
Wie kann die Versicherung bezahlt werden?
Sie können den Versicherungsvertrag entweder per Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte oder Sofortüberweisung bezahlen.
Wichtig: Die Versicherung muss vor Veranstaltungsbeginn bezahlt sein, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.