
Ihre Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung
- Sofort versichert
- Passgenau
- Online buchbar
Ob Messe oder Hochzeit: Sie stehen als Veranstalter für alle Schäden an Personen, Sachen und Werten direkt in der Verantwortung. Schadensersatzforderungen können schnell unkalkulierbare Ausmaße annehmen.
Achtung: Die private oder betriebliche Haftpflichtversicherung greift hier nicht mehr.Unsere Veranstaltungshaftpflicht HOSTsecure deckt alle Risiken ab und kommt dabei nicht von der Stange. Weil sich der Tarif flexibel an Ihrem Bedarf ausrichtet. Weil wir Sie mit professionellem Knowhow unterstützen. Weil Sie sich ganz um Ihre Gäste kümmern können.
Der Abiball ist ein gelungener Abend und bereitet allen Spaß. Leider endet dieser mit einem schweren Sturz eines anwesenden Elternteils und ein Krankenwagen muss gerufen werden. Ursache für den Unfall war, dass der Gast auf einer nicht ausreichend beleuchteten Treppe stolperte. Der Vermieter hatte im Mietvertrag ausdrücklich auf das Einschalten der Treppenbeleuchtung hingewiesen, was aber vom Veranstalter zugunsten der nicht ausreichenden Ambientebeleuchtung nicht befolgt wurde. Ihn trifft daher die Schuld an dem Unfall.
Bei der Preisverleihung wird während der Bekanntgabe der Sieger überschwänglich Konfetti verregnet. Zusammen mit der bunten Beleuchtung sieht das wunderschön aus. Am nächsten Tag stellt sich das Bild anders dar. Wie sich herausstellt, ist das Konfetti nicht für den Innenbereich geeignet gewesen und hat den Holzfußboden stark beschädigt. Dieser muss aufwendig gereinigt und aufgearbeitet werden.
Für die Aufbauarbeiten wird den Dienstleistern die Toreinfahrt zum Innenhof der angemieteten Location geöffnet. Ein Torflügel wird aber nicht richtig in die Halterung eingehakt, weshalb ein Windstoß diesen zuschlägt. Dabei wird ein einfahrender Transporter des Equipment-Verleihers beschädigt.
100 Gäste
1.500 Teilnehmer
10.000 Besucher
30.000 Besucher
Nach gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 823 BGB haften Sie unbegrenzt für Schäden. Wir empfehlen die Versicherungssumme ausreichend zu bemessen. Je nach Anzahl der Gäste/Besucher kann folgende Empfehlung eine Orientierung bieten:
Manchmal fordern Dritte (z.B. Vermieter, Behörden) einen Versicherungs-Nachweis mit festgelegten Versicherungssummen. Bitte erfragen Sie vorher am besten nach, ob es feste Anforderungen gibt, bevor Sie den Versicherungsvertrag abschließen.
Bei Schadenersatzansprüchen informieren Sie uns umgehend. Wir bitten Sie insbesondere, ohne Zustimmung des Versicherers keine Haftpflichtansprüche anzuerkennen.
Sie benötigen keinen eigenen Anwalt zur Abwehr der Ansprüche, da diese Aufgabe unsere Haftpflichtversicherung übernimmt.
Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei. Leiten Sie Schriftstü-cke mit Schadenersatzforderungen unverzüglich an uns bzw. den Versicherer weiter.
Für die Bearbeitung eines Schadenfalls werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
Bitte beachten Sie auch die im Servicebereich verlinkte Datei „Verhalten im Schadenfall“.
Falls mehrere Veranstaltungen im Jahr versichert werden sollen, können wir Ihnen auf Anfrage auch ein Angebot für einen Jahresvertrag erstellen.