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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen dem Kunden und der Franke Versicherungsmakler GmbH, Adolf-Damaschke-Str. 56/58 | D – 14542 Werder (Havel) (nachfolgend Makler genannt) kommt ein Versicherungsmaklervertrag mit den nachfolgenden geregelten Allgemeine Geschäftsbedingungen zustande.

Der Vertrag wird dadurch abgeschlossen, dass der Kunde auf dem Internet-Portal des Maklers seine personenbezogenen Daten eingibt und sein Einverständnis in die Geltung dieser Bestimmungen im Zusammenhang mit der Dateneingabe erteilt.

Auftragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages sind Versicherungen. Tätigkeit des Maklers bezieht sich auf privatrechtliche Versicherungsverträge, jedoch nicht auf gesetzliche Sozialversicherungen. Die Tätigkeit des Maklers umfasst den privaten und/oder den unternehmerischen Bereich des Kunden. Die Haupttätigkeit des Maklers beinhaltet keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Makler schuldet dem Kunden nur eine wirtschaftliche Beratung, zu der eine ggf. erforderliche rechtliche Beratung nur Nebenleistung ist.

Der Makler handelt im ausschließlichen Interesse des Kunden und nicht im Interesse eines Versicherungsunternehmens.

Der Makler berät den Kunden von Fall zu Fall zu dessen konkreten Anliegen. Die Tätigkeit des Maklers bezieht sich nicht ohne Weiteres auf andere Angelegenheiten des Kunden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht keine Verpflichtung die gesamte Situation des Kunden umfassend zu analysieren, insbesondere nicht bei der ersten Kontaktaufnahme. Unbekannte, für die Beratung relevante Umstände ermittelt der Makler beim Kunden selbstständig nur bei konkretem Anlass.

Der Makler ist zur gegebenenfalls erforderlichen Änderung bestehender oder Neuabschluss von Versicherungsverträgen nur nach Rücksprache mit dem Kunden verpflichtet. Der Makler unterstützt den Kunden im Schadens- und Leistungsfall nur, wenn im Einzelfall ein ausdrücklicher Auftrag erteilt wird. Die Tätigkeit des Maklers bezieht sich nicht auf die Versicherungsverträge, die bei Abschluss bereits bestehen.

Die Vermittlung von Versicherungsschutz erfolgt, soweit im Einzelfall keine Fristen einzuhalten sind, grundsätzlich ohne konkrete zeitliche Vorgabe. Soweit die Abdeckung des Risikobedarfs nicht erkennbar eilbedürftig ist, bemüht sich der Makler um die Gewährung von Versicherungsschutz vor Zahlung der ersten Prämie (vorläufige Deckung) nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Der Makler steht nicht dafür ein, dass ein angesprochener Versicherer vorläufige Deckung erteilt.

Auswahl des Versicherers

Der Makler berücksichtigt bei seiner Auswahl nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Vertrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten, Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten und sich dem deutschen Recht unterwerfen. Ausländische Versicherungsunternehmen bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Versicherungsunternehmen, die mit dem Makler nicht zusammenarbeiten oder ihm keine Vergütung gewähren (bspw. Direktversicherer) werden nur berücksichtigt, wenn die Parteien hinsichtlich der Vergütung des Maklers eine Vereinbarung getroffen haben. Der Makler schuldet die Vermittlung eines Versicherungsvertrages, in dem keine Vermittlungskosten einkalkuliert sind, nur nach vorheriger Vereinbarung einer Vergütung mit dem Kunden.

Der Makler wählt einen Versicherungsvertrag aus, der unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Kunden geeignet ist und bei dem Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Soweit vom Kunden keine Weisungen erteilt werden, ist der Makler bei der ihm obliegenden Marktuntersuchung in der Bestimmung der relevanten Auswahlkriterien und deren Bewertung grundsätzlich frei. Als Auswahlkriterien gelten neben objektiven Kriterien auch die Erfahrungswerte des Maklers.

Der Makler ist befugt, dem Kunden eine mit Versicherungsunternehmen speziell ausgehandelte Versicherungsleistung zu empfehlen (Deckungskonzept).

Mitbewirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat den Makler über bereits bestehende oder sich in der Anbahnung befindliche Versicherungsverträge und Maklerverträge zu informieren. Werden vom Kunden an Versicherungsverträgen selbst Änderungen vorgenommen, ist der Makler darüber zu informieren. Der Kunde hat über seine persönlichen, beruflichen und finanziellen Verhältnisse Auskunft zu erteilen, soweit diese für die hier vereinbarte Tätigkeit relevant sind. Ändern sich diese Verhältnisse nach Vertragsschluss, so ist der Kunde verpflichtet, dies unaufgefordert mitzuteilen, soweit die Relevanz ohne fachlichen Kenntnisse erkennbar ist. Soweit die mitgeteilten Informationen und übergebenen Unterlagen schlüssig sind, behandelt der Makler diese als richtige und vollständige Beratungsgrundlage. Maßgeblich für die hier vereinbarte Tätigkeit sind nur die in der Beratungsdokumentation erfassten Informationen.

Der Kunde ist für die Einhaltung seiner Pflichten gegenüber dem Versicherungsunternehmen, insbesondere für die rechtzeitige Zahlung der Leistungen und die Einhaltung von Verhaltenspflichten, die zu beachten sind, damit der Anspruch entsteht oder fortbesteht (Obliegenheiten), eigenständig verantwortlich.

Nimmt der Kunde nach Vertragsschluss die Dienste eines anderen Vermittlers in Anspruch, muss der Makler darüber informiert werden. Die Tätigkeit des Maklers erstreckt sich insoweit nicht mehr auf die Versicherungsverträge, die Gegenstand dieses Vertrages sind.

Der Makler ist im Rahmen des Vertragsgegenstandes befugt, in Stellvertretung des Kunden Erklärungen und Informationen abzugeben oder zu empfangen. Der Kunde überlässt dem Makler den Schriftverkehr mit dem Versicherungsunternehmen. Wird der Kunde direkt vom Versicherungsunternehmen kontaktiert, ist er verpflichtet den Makler unverzüglich zu informieren.

Laufzeit des Versicherungsmaklervertrags

Dieser Vertrag beginnt damit, dass der Kunde auf dem Internet-Portal des Maklers seine personenbezogenen Daten eingibt und sein Einverständnis in die Geltung dieser Bestimmungen erteilt. Die Beratungspflichten enden mit dem Ende des jeweiligen vermittelten Vertrags.

Für die hier vereinbarte Tätigkeit erhält der Makler eine Vergütung direkt vom Versicherungsunternehmen, soweit diese in die Leistung des Kunden an den Versicherungsunternehmen eingerechnet ist.

Haftung

Der Makler haftet nur für Schäden, die Folge der Verletzung von Pflichten sind, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden (vertragswesentliche Pflichten). Die Haftung des Maklers auf Schadensersatz ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Schadensersatzpflicht des Maklers wegen einer Verletzung seiner gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten ist für die Versicherungsvermittlung summenmäßig auf einen Betrag in Höhe von 1.130.000 Euro für jeden Schadensfall und in Höhe von 1.700.000 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres insgesamt begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung steht unter der auflösenden Bedingung, dass zugunsten des Maklers eine Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Versicherungssummen mindestens in Höhe der zuvor genannten Summen besteht. Daneben ist die Schadensersatzpflicht des Maklers wegen einer Verletzung von Pflichten über die gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten hinaus ebenfalls der Höhe nach auf die vorgenannten Versicherungssummen begrenzt. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Kunde die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers für diesen Fall auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler wird bei Bedarf hierzu eine geeignete Empfehlung abgeben. Eventuell ist bereits eine höhere Versicherungssumme, als die gesetzlich vorgeschriebene, zwischen dem Makler und der Versicherungsgesellschaft seiner jeweiligen Berufshaftlichtversicherung vereinbart. Der Makler ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen. Die Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für die Versicherungsvermittlung und die Finanzanlagenvermittlung erhöhen oder vermindern sich ab dem 15. Januar 2013 regelmäßig alle fünf Jahre prozentual entsprechend den von Eurostat veröffentlichten Anforderungen des Europäischen Verbraucherpreisindexes. Die zuvor geregelte Haftungsbegrenzung ist auf die danach jeweils gültige Mindestversicherungssummen begrenzt.

Für Fehler bei Angaben von Dritten, insbesondere Vertragsbedingungen der Versicherungsunternehmen, EDV-Berechnungen, Vergleichsanalysen oder Ratings haftet der Makler nicht, wenn diese nicht erkennbar sind.
Für Vermögensschäden, die durch unvollständige, verspätete, unterlassene oder fehlerhafte Auskünfte oder Übergabe von Unterlagen durch den Kunden entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen.

Die zuvor genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Aufrechnung des Kunden gegen eine Forderung des Maklers ist unzulässig, soweit die Forderung des Kunden weder unbestritten noch rechtskräftig festgestellt ist.

Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte des Kunden gegenüber dem Makler dürfen weder abgetreten noch verpfändet werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ist oder seinen Sitz außerhalb hat, wird für Rechtsstreitigkeiten das Gericht am Sitz des Maklers als örtlich zuständiges Gericht vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Kunde bei Vertragsschluss keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat, er diesen nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder dieser bei einer eventuellen Klageerhebung unbekannt ist.

Dieser Vertrag, die Frage seines Zustandekommens sowie sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts.

Vollmacht

Der Kunde bevollmächtigt den Makler zur Vertretung in den beauftragten Versicherungsangelegeheiten:

  • zur uneingeschränkten aktiven und passiven Vertretung des Kunden gegenüber dem jeweiligen Versicherungsunternehmen einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Verträge betreffenden Erklärungen, insbesondere die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Verträge,
  • die für die Beratung und Vermittlung notwendige Informationen bei Versicherungsunternehmen einzuholen oder diesen zu erteilen,
  • Leistungen aus den Verträgen des Kunden mit Versicherungsunternehmen geltend zu machen und bei der Erfüllung mitzuwirken,
  • im Namen des Kunden Beschwerden bei Aufsichtsbehörden und Schlichtungsstellen, insbesondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder dem Ombudsmann des Versicherungsunternehmens, einzureichen,
  • Untervollmachten an andere Vermittler zu erteilen und Verträge des Kunden mit anderen Vermittlern zu kündigen,
  • SEPA-Lastschriftmandate zu erteilen oder zu widerrufen, sowie den Kunden gegenüber der Hausbank im Hinblick auf die Anweisung zu vertreten, die jeweiligen Beträge vom Konto des Auftraggebers als Lastschrift abzubuchen,
  • Unterlagen betreffend Versicherungsverträge von zuvor beauftragten Vermittlern heraus zu verlangen,
  • unter Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung nach § 181 2. Alt. BGB in Vertretung des Kunden und eines Versicherungsunternehmens Versicherungsverträge zu schließen.